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Ferienwohnung verwalten lassen: die Kosten

Zwei Angebote mit derselben Prozentzahl können sich um mehrere hundert Euro im Monat unterscheiden. Es kommt darauf an, worauf gerechnet wird.

Gedeckter Esstisch in einer betreuten Ferienwohnung

Die Frage nach dem Preis kommt meistens zuerst. Verständlich, aber sie führt in die Irre, solange zwei Dinge ungeklärt sind: worauf sich der Prozentsatz bezieht und was dafür tatsächlich getan wird. Zwei Angebote mit derselben Zahl können sich im Ergebnis um mehrere hundert Euro im Monat unterscheiden.

Dieser Beitrag erklärt, wie Honorare in der Kurzzeitvermietung aufgebaut sind, welche Posten daneben anfallen und welche fünf Fragen ein Angebot vergleichbar machen.

Die drei üblichen Modelle

Erfolgsbeteiligung. Ein Anteil am Umsatz. Das Modell richtet die Interessen gleich aus: Wer prozentual beteiligt ist, verdient mehr, wenn Ihre Wohnung besser ausgelastet und besser bepreist ist. In leeren Monaten zahlen Sie wenig.

Festes Monatshonorar. Ein gleichbleibender Betrag, unabhängig von der Belegung. Planbar für beide Seiten, aber ohne eingebauten Anreiz, den Umsatz zu steigern. In schwachen Monaten zahlen Sie trotzdem voll.

Mindesthonorar mit Erfolgsbeteiligung. Die Mischform und in der Praxis am häufigsten. Abgerechnet wird der höhere der beiden Beträge, nicht die Summe. Der Verwalter deckt seinen Grundaufwand auch in der Nebensaison, Sie zahlen in starken Monaten nicht doppelt.

Achten Sie auf die Formulierung. „Mindesthonorar und Erfolgsbeteiligung“ bedeutet etwas anderes als „Mindesthonorar oder Erfolgsbeteiligung, je nachdem, welcher Betrag höher ist“. Lassen Sie sich das an einem schwachen und an einem starken Monat vorrechnen.

Die wichtigste Frage: Prozent wovon?

Hier entscheidet sich der tatsächliche Preis, und hier wird am seltensten nachgefragt. „Zwanzig Prozent“ kann sich beziehen auf:

Zwischen der ersten und der dritten Variante liegen bei gleichem Prozentsatz schnell dreißig Prozent Unterschied im abgerechneten Betrag. Ein Anbieter, der die Bemessungsgrundlage nicht von sich aus schriftlich nennt, hat entweder nicht darüber nachgedacht oder hofft, dass Sie es auch nicht tun.

Kurbeitrag und Reinigungspauschale sind durchlaufende Posten. Sie gehören dem Tourismusverband und der Reinigungskraft, nicht Ihnen und nicht Ihrem Verwalter. Wer darauf Provision nimmt, verdient an Geld, das er nur weiterreicht.

Was zusätzlich anfällt

Das Honorar ist nicht der ganze Preis. Diese Posten trägt in aller Regel der Eigentümer, und sie gehören in Ihre Rechnung:

Warum seriöse Anbieter keine Preisliste veröffentlichen

Der Aufwand unterscheidet sich erheblich. Ein Zwei-Personen-Apartment in einem Haus mit Schlüsselbox und einer verlässlichen Reinigungskraft ist etwas anderes als ein Chalet mit zwölf Betten, Kaminholz und einer Zufahrt, die im Winter geräumt werden muss. Eine Prozentzahl ohne Leistungsbeschreibung sagt deshalb wenig.

Das heißt nicht, dass Sie im Unklaren bleiben müssen. Ein belastbares Angebot nennt vor der Unterschrift: Prozentsatz, Bemessungsgrundlage, Mindesthonorar, Einrichtungspauschale, Laufzeit und die Liste dessen, was enthalten ist. Wenn eines davon fehlt, fragen Sie nach, bevor Sie vergleichen.

Fünf Fragen, die Angebote vergleichbar machen

Rechnen Sie jedes Angebot mit denselben Zahlen durch: einem realistischen starken Monat und einem realistischen schwachen. Erst dann stehen zwei Prozentsätze nebeneinander und meinen dasselbe.

Ob sich die Abgabe für Sie überhaupt lohnt, ist eine andere Frage als die nach dem Preis. Dazu haben wir den Vergleich zwischen Eigenverwaltung und Verwaltung aufgeschrieben, mit einem Rechenweg für Ihr eigenes Objekt. Welche Leistungen in welcher Stufe enthalten sind, zeigt unsere Seite zu Co-Hosting.

Häufige Fragen

Gibt es Verwaltungen ohne Grundgebühr?

Ja, reine Erfolgsmodelle kommen vor. Sie sind nicht automatisch günstiger: Der Prozentsatz liegt dann meist höher, weil der Anbieter das Risiko schwacher Monate trägt. Ob sich das für Sie rechnet, hängt an Ihrer Saisonkurve.

Kann ich die Verwaltungskosten steuerlich absetzen?

Verwaltungshonorare sind üblicherweise Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Wie das in Ihrem Fall einzuordnen ist, beantwortet Ihr Steuerberater. Diese Frage gehört nicht ins Internet.

Lohnt sich das bei einer einzelnen Wohnung?

Das hängt an Lage, Auslastung und Preisniveau, nicht an der Anzahl. Eine gut gelegene Einheit mit hoher Nachfrage kann genug Umsatz und genug Aufwand erzeugen, eine schwach ausgelastete in Randlage nicht. Beides lässt sich vorher ausrechnen.

Was ist eine Einrichtungspauschale genau?

Der einmalige Aufwand vor der ersten Buchung: Objektaufnahme, Fotos, Texte, Anlegen und Verknüpfen der Inserate, Einrichtung von Kalender, Preislogik und Zugang. Manche Anbieter reduzieren sie oder lassen sie bei längerer Laufzeit entfallen. Fragen Sie danach.

DER ERSTE SCHRITT IST EIN GESPRÄCH

Rechnen wir es für Ihr Objekt durch.

Sagen Sie uns, wo Ihre Unterkunft liegt und wie sie derzeit läuft. Sie bekommen eine Einschätzung mit konkreten Zahlen, auch wenn sie lautet: Machen Sie weiter wie bisher.

Objekt besprechen Oder rufen Sie uns an: +49 151 56289700